1. Geltung
1.1 Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Allgemeinen
Geschäfts- und Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteil aller abgeschlossenen Verträge und gelten
auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart werden.
1.2 Mit der Auftragserteilung, spätestens jedoch mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung,
werden diese Geschäfts- und Lieferbedingungen durch den Kunden anerkannt.
1.3 Entgegenstehende Geschäftsbedingungen oder abweichende Gegenbestätigungen des Kunden sind
für TRUST Computer GmbH in nachfolgenden TRUST Computer genannt unverbindlich, auch wenn
TRUST Computer ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Sie bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit
der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung durch TRUST Computer.
2. Angebote
2.1 Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich
bezeichnet sind. Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung von TRUST Computer und
entsprechend deren Inhalt oder in Folge der Annahme der Lieferung /der Leistung durch den Kunden zustande.
2.2 TRUST Computer behält sich vor, nach Erteilung des Auftrages technische Änderungen des
Vertragsgegenstandes während der Lieferzeit vorzunehmen, sofern dies unter Berücksichtigung
der Interessen von TRUST Computer Kunden zumutbar ist.
2.3 Die Angestellten von TRUST Computer sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen
oder mündliche Zusagen zu machen, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
3. Preis
3.1 Alle Preise werden nach der bei Auftragsbestätigung jeweils gültigen Preisliste berechnet.
Der Rechnungsbetrag versteht sich rein netto ab Lager Oelde zzgl. Verpackung, Versand und der jeweils
gültigen Mehrwertsteuer.
3.2 Die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise basieren auf den zu dieser Zeit gültigen Kostenfaktoren.
Sie gelten für einen Monat als verbindlich. Liegt der vereinbarte Liefertermin später als einen Monat nach
Vertragsabschluss, gelten die zum Zeitpunkt der Lieferung / der Leistung gültigen Listenpreise.
3.3 Für Ersatzteile, insbesondere für digitale Baugruppen, gilt abweichend folgendes: Die in Angeboten
und schriftlichen Auftragsbestätigungen angegebenen Preise sind vorläufig und können von TRUST Computer
angemessen geändert werden, wenn sich die Einkaufspreise von TRUST Computer bis zur Lieferung ändern sollten.
4. Versand und Gefahr Übergang
4.1 Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Kunden mit der Aufgabe der Ware zum Versand.
Spätestens mit dem Abgang der Ware aus dem Lager geht die Gefahr auf den Kunden über. Ist die Ware
vom Kunden abzuholen, geht die Gefahr mit der Bereitstellung der Ware auf den Kunden über. Verzögert
sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Versandbereitschaft
über. In diesem Fall ist TRUST Computer berechtigt, die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Kunden in
Rechnung zu stellen. Mangels besonderer Weisung erfolgen die Verpackung sowie die Wahl des Transportweges
und des Transportmittels nach dem Ermessen von TRUST Computer. Die Übernahme von TRUST Computer
ohne Beanstandung durch das jeweilige Transportunternehmen gilt als Bestätigung der einwandfreien Beschaffenheit
der Verpackung bei Absendung und schließt jede Haftung von TRUST Computer wegen unsachgemäßer Verpackung
oder Verladung für unterwegs entstandene Beschädigung oder Verluste aus, soweit TRUST Computer nicht wegen
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zwingend haftet.
4.2 TRUST Computer versichert die bestellte Ware gegen Schäden unter Berechnung der verausgabten Beträge,
es sei denn, der Kunde wünscht ausdrücklich keine Versicherung.
4.3 Vor dem Versand abgenommene Ware gilt als den vereinbarten Bedingungen entsprechend geliefert.
5. Lieferung
5.1 Die Lieferzeit beginnt mit dem Datum der Bestellung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem
Ablauf die Ware das Lager von TRUST Computer verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
5.2 TRUST Computer ist berechtigt, in Sonderfällen, insbesondere aus Betriebsbedingten Gründen
Teillieferungen und -leistungen nach vorheriger Ankündigung auszuführen und gesondert zu berechnen.
5.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund Höherer Gewalt oder aufgrund von sonstigen Ereignissen,
die TRUST Computer die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, insbesondere bei Streik,
Aussperrung, Feuer- oder Wasserschäden, Handelsembargo, Katastrophen oder anderen Fällen Höherer
Gewalt jeglicher Art, auch bei Vorlieferanten, hat TRUST Computer auch bei verbindlich vereinbarten
Fristen und Terminen nicht zu vertreten. In diesen Fällen ist TRUST Computer berechtigt, nach ihrer Wahl
vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferung
um die Dauer der Behinderung zuzüglich
einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Der Kunde kann hieraus keine Ersatzansprüche herleiten.
TRUST Computer wird den Kunden über den Eintritt der genannten Umstände unverzüglich informieren.
TRUST Computer behält sich in allen Fällen richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vor.
Der Selbstbelieferungsvorbehalt gilt mit der Maßgabe, dass TRUST Computer seinerseits ein entsprechendes
Deckungsgeschäft rechtzeitig abgeschlossen und / oder die verspätete Belieferung durch ihren Lieferanten selbst
nicht zu vertreten hat. Dauert die Behinderung länger als einen Monat, kann der Kunde nach angemessener
Nachfristsetzung hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurücktreten, wenn ihm die Abnahme
infolge der Lieferverzögerung nicht mehr zumutbar ist.
5.4 Sofern TRUST Computer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagten Fristen oder Termine zu vertreten hat
oder sich mit der Lieferung / Leistung in Verzug befindet, beschränkt sich ein eventueller Anspruch des Kunden
auf Ersatz von Verzugschäden auf insgesamt höchstens 20 % des Rechnungswertes der beim Verzug betroffenen
Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von TRUST Computer.
5.5 Bei Abnahmeverzug des Kunden ist TRUST Computer nach einer angemessenen Nachfristsetzung verbunden
mit einer Ablehnungsandrohung berechtigt, Schadenersatz in Höhe von 30 % der vereinbarten Auftragssumme
zu verlangen, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren Schaden nachzuweisen. Dem Kunden bleibt seinerseits
der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger sei.
6. Zahlungsbedingungen
6.1 Mangels anderweitiger ausdrücklicher Vereinbarung erfolgt die Lieferung als bar Nachnahme.
6.2 Die Abnahme von Schecks erfolgt nur erfüllungshalber. Die Kosten der Diskontierung und der Einziehung
trägt der Kunde. TRUST Computer haftet nicht für rechtzeitige Vorlegung. Wechsel werden nicht angenommen.
6.3 Bei Verzug des Kunden sowie bei Stundung von Zahlungen ist TRUST Computer berechtigt, ab dem
Stundungs- bzw. Verzugsdatum Zinsen in Höhe der von ihrer Geschäftsbank jeweils berechneten Zinsen für
Geschäftskredite zu verlangen, mindestens jedoch Zinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz
der Deutschen Bundesbank. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht entstanden
oder wesentlich niedriger sei. Die Geltendmachung eines weitgehenden Verzugsschadens durch TRUST Computer
bleibt unbenommen. Bei Zahlungsverzug ist TRUST Computer berechtigt, eine Mahngebühr von
€ 10,- pro Mahnung zu berechnen.
6.4 Der Kunde ist zur Aufrechnung oder zur Zurückbehaltung auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche
geltend gemacht werden nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von
TRUST Computer anerkannt wurden.
6.5 Trifft nach Vertragsabschluß eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden ein
oder wird eine solche Verschlechterung nach Vertragsabschluß erkennbar, kann TRUST Computer einen angemessenen
Vorschuss oder eine angemessene Sicherheitsleistung verlangen. Kommt der Kunde einer solchen Aufforderung
nicht binnen einer Woche nach, kann TRUST Computer vom Vertrag zurücktreten.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 TRUST Computer behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihr gelieferten Waren vor, bis der Kunde
alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus
gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen und aus einem etwaigen Kontokorrentsaldo beglichen hat.
7.2 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßem Geschäftsvertrieb weiter zu
be- und verarbeiten. In diesem Falle erfolgt die Be- und Verarbeitung für TRUST Computer als Hersteller.
TRUST Computer erwirbt das Eigentum an der neuen Sache. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen
Materialien oder wird die Vorbehaltsware mit anderen, dem Kunden nicht gehörenden Gegenständen verbunden,
vermengt oder vermischt, so erwirbt TRUST Computer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des
Bruttorechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem Rechnungswert der anderen verwendeten Materialien.
Dies gilt auch, wenn die andere Sache als Hauptsache anzusehen ist. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware
im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs zu veräußern, sofern er sich nicht mit der Bezahlung einer
TRUST Computer aus der Geschäftsverbindung zustehenden Forderung im Verzug befindet. Diese Ermächtigung zur
Weiterveräußerung gilt nicht, wenn im Verhältnis des Kunden zu seinem Abnehmer ein Abtretungsverbot besteht.
Die dem Kunden durch Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware
erwachsene Forderung (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) vom Kunden mit Dritten
vereinbarter Eigentumsvorbehalt gilt bis zur völligen Bezahlung der durch den Eigentumsvorbehalt von TRUST Computer
gesicherten Forderungen einschließlich Einlösung alle Schecks und ggf. akzeptierter Wechsel als zugunsten von
TRUST Computer vereinbart. Der Kunde wird jederzeit widerruflich ermächtigt, die an TRUST Computer Forderung für
Rechnung von TRUST Computer im eigenen Namen einzuziehen. Der Kunde ist verpflichtet, TRUST Computer auf Verlangen
die Höhe der Forderung sowie sonstige Angaben, den Forderungsgrund und die Namen der Schuldner mitzuteilen sowie alle
zum Einzug erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
7.3 Übersteigt der TRUST Computer gewährten Sicherheiten ihre Forderungen um mehr als 20 %, ist TRUST Computer
auf Verlangen jederzeit bereit, die darüber hinausgehenden Sicherungsrechte insoweit nach ihrer Wahl freizugeben.
7.4 Erfüllt der Kunde seine Vertragsverpflichtung gegenüber TRUST Computer nicht, kommt er insbesondere in
Zahlungsverzug, ist TRUST Computer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder den Schuldnern von
der erfolgten Abtretung Kenntnis zu geben und die abgetretenen Forderungen geltend zu machen. In der
Zurücknahme sowie in einer Pfändung oder Vorbehaltsware durch TRUST Computer liegt kein Rücktritt vom Vertrage.
7.5 Verpfändung und Sicherungsübereignung durch den Kunden sind unzulässig. Bei Pfändung, Beschlagnahmung oder
sonstigen Zugriffen auf das Eigentum hat der Kunden auf das Eigentum von TRUST Computer
hinzuweisen und diese unverzüglich zu benachrichtigen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann
TRUST Computer vom Vertrag zurücktreten.
8. Mängelrügen, Gewährleistungen und Schadenersatz
8.1 Der Kunde ist verpflichtet, TRUST Computer erkennbare Mängel der Ware, unrichtige und unvollständige
Lieferungen sowie Mengenabweichungen unverzüglich nach Ablieferung der Ware schriftlich mitzuteilen. Zeigt
der Kunde keine Mängel an, so gilt die Ware als mangelfrei und vertragsgemäß genehmigt. Mängel, die auch bei
sorgfältiger Prüfung nicht sofort entdeckt werden können, sind TRUST Computer unverzüglich nach Entdeckung
schriftlich mitzuteilen. Gleiches gilt für während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel. Wird TRUST Computer
ein Mangel nicht rechtzeitig mitgeteilt, so entfällt jede Gewährleistung.
8.2 TRUST Computer gewährleistet, dass die gelieferten Produkte nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen
zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Die technischen Daten und Beschreibungen in Produktinformationen
allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ist
nur dann erfüllt, wenn die jeweiligen Angaben von TRUST Computer schriftlich bestätigt wurden. Nach dem derzeitigen
Stand der Technik kann die ständige und dauernd fehlerfreie Verwendbarkeit von Hardware nicht zugesichert werden.
8.3 Von der Gewährleistung ausgenommen sind Mängel oder Schäden, die zurückzuführen sind auf:
Betriebsbedingte Abnutzung und Normalverschleiß,
unsachgemäßen und bestimmungswidrigen Gebrauch,
Bedienungsfehler,
fahrlässiges Verhalten des Kunden,
Betrieb mit falscher Stromart oder Spannung,
Anschluss an ungeeignete Stromquellen,
Brand, Blitzschlag, Explosion oder Netzbedingte Überspannungen,
Feuchtigkeit aller Art,
falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und / oder Verarbeitungsdaten
Die Gewährleistung entfällt auch, wenn Seriennummern, Typenbezeichnungen, Herstellerbezeichnungen,
das von TRUST Computer aufgebrachte Garantiesiegel oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich
gemacht werden. Jede Gewährleistungsverpflichtung erlischt, soweit an den Produkten unsachgemäße Reparaturen
oder sonstige Arbeiten durch den Kunden oder Dritte, die nicht von TRUST Computer autorisiert sind, ausgeführt werden.
8.4 Die Gewährleistungszeit beträgt sechs Monate beginnend mit dem Lieferdatum.
8.5 Die Gewährleistung beinhaltet nach Wahl von TRUST Computer Nachbesserung oder Lieferung, wobei
TRUST Computer die zum Zwecke der Nachbesserung oder Ersatzlieferung anfallenden Materialien, Rücktransport
und Arbeitskosten übernimmt. Ist auch eine wiederholte Nachbesserung oder Ersatzlieferung mangelhaft, kann der
Kunde nach seiner Wahl eine der Wertminderung entsprechende Herabsetzung der Vergütung oder die
Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von TRUST Computer über.
Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde TRUST Computer die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und
Gelegenheit zu gewähren, insbesondere den beanstandeten Gegenstand original verpackt mit Handbüchern
und Zubehör zur Verfügung zu stellen. Etwaig zu ersetzende oder auszubessernde Waren sind unverzüglich
an TRUST Computer zurückzusenden, das gleiche gilt für Warenteile. Erfüllt der Kunde diese Verpflichtungen
nicht, entfällt die Gewährleistung.
8.6 Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für gelieferte Ware und schließen
sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art oder Schadensersatzansprüche aus soweit sie nicht auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit von TRUST Computer, ihres gesetzlichen Vertreters oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen
oder eine vertragliche zugesicherte Eigenschaft fehlt. Die Haftung von TRUST Computer als Hersteller nach dem
Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
8.7 Soweit TRUST Computer nach der vorstehenden Regelung zum Schadenersatz verpflichtet ist,
ist der Ersatzanspruch der Höhe nach auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.8 Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, Verschuldung bei Vertragsabschluss oder
positiver Vertragsverletzung gegen TRUST Computer unverzüglich schriftlich geltende zu machen und verjähren
spätestens nach einem Jahr ab Lieferdatum.
8.9 Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt und hätte der Kunde dies bei Beachtung der von ihm zu
erwartenden Sorgfalt erkennen können, so hat er TRUST Computer alle Aufwendungen zu ersetzen,
die TRUST Computer durch die unberechtigte Rüge entstanden sind.
8.10 Reparatur und Haftung. Der Kunde ist verpflichtet vor einer Reparatur eine Datensicherung durchzuführen.
Die TRUST Computer ist nicht verpflichtet eine Datensicherung durchzuführen, wenn dies nicht ausdrücklich durch
den Kunden verlangt wird sofern dies überhaupt möglich ist. Für Schäden die durch unsachgemäße Sicherung oder
fehlerhafte Sicherung entstehen oder entstanden sind, haftet die TRUST Computer Maximal bis zu Höhe der angefallene
Hardware kosten (Reparaturkosten). Eine weitergehende Haftung, insbesondere Vermögensschaden oder kosten die mit
der Datenrückgewinnung zusammenhängen können in keinem Fall übernommen werden und sind auch nicht durch Dritte versicherbar.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort ist Oelde. Sind beide Parteien dieses Vertrages Kaufleute, so wird
als Gerichtsstand das Amtsgericht Beckum vereinbart.
10. Schlussbestimmung. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen
sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen
nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen der gesetzlich
zulässigen Möglichkeiten der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
11. Für Fehler in der Beschreibung und bei der Preisauszeichnung wird keine Haftung übernommen und
auf §3 AGB verwiesen!
Stand und Gültigkeit:
Die AGB sind in der jeweils gültigen Form anzuwenden.
TRUST Computer GmbH
Oelde, den 03.10.2022